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   OLG Frankfurt, 16.03.2007 - 24 U 113/06   

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https://dejure.org/2007,48663
OLG Frankfurt, 16.03.2007 - 24 U 113/06 (https://dejure.org/2007,48663)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2007 - 24 U 113/06 (https://dejure.org/2007,48663)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2007 - 24 U 113/06 (https://dejure.org/2007,48663)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2007 - 24 U 113/06
    Denn es ist anerkannt, dass die Abweisung eines geltend gemachten Anspruches im Hinblick auf alle Rechtsgrundlagen gilt, mögen diese seinerzeit von den Parteien vorgebracht oder vom erkennenden Gericht bedacht worden sein, oder nicht, vgl. nur BGH NJW 97, 2954 (2955), BGH NJW 90, 1795 (1796) sowie Zöller, ZPO, 25. Aufl., Rn 41 zu vor § 322. Das Berufungsgericht meint, mit der Zurückweisung der Berufung deshalb im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu handeln, weshalb eine Zulassung der Revision nicht angezeigt erscheint.

    Im hier zu entscheidenden Fall wird jedoch kein "seinem Wesen nach anderer Sachverhalt" (BGH NJW 90, 1795 (1796) vorgetragen.

  • BGH, 11.03.1997 - KZR 44/95

    "Magic Print"; Anforderungen an die Schriftform eines Vertragsstrafeversprechens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2007 - 24 U 113/06
    Dabei kommt es auf eine im Detail übereinstimmende Antragstellung nicht an, vergleiche hierzu bereits BGH, NJW 97, 2954 (2955).

    Denn es ist anerkannt, dass die Abweisung eines geltend gemachten Anspruches im Hinblick auf alle Rechtsgrundlagen gilt, mögen diese seinerzeit von den Parteien vorgebracht oder vom erkennenden Gericht bedacht worden sein, oder nicht, vgl. nur BGH NJW 97, 2954 (2955), BGH NJW 90, 1795 (1796) sowie Zöller, ZPO, 25. Aufl., Rn 41 zu vor § 322. Das Berufungsgericht meint, mit der Zurückweisung der Berufung deshalb im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu handeln, weshalb eine Zulassung der Revision nicht angezeigt erscheint.

  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2007 - 24 U 113/06
    Um einen anderen Fall als den hier zu beurteilenden handelt es sich auch bei der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des BGH in NJW 01, 1210 (1211).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 66/08

    Auslegung einer Schiedsabrede im Gesellschaftsvertrag eines in der Rechtsform

    Rechtsfehlerfrei ist allerdings die Auffassung des Berufungsgerichts, die Rechtskraft des Schiedsspruchs stehe der Zulässigkeit der vorliegenden Klage nicht entgegen (a.A. OLG Karlsruhe WM 2008, 1854, 1855; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16. März 2007 - 24 U 113/06).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 17 U 79/07

    Schiedsvertrag: Streitgegenstand einer Schieds- und einer nachfolgenden

    Der Senat teilt insoweit die Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Gerichts und des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M., das in einem Parallelfall gleichlautend entschieden hat (Urteil vom 16. März 2007, Az. 24 U 113/06), und macht sich die dortigen zutreffenden Erwägungen zu eigen.

    Der entsprechende Vortrag der Kläger wurde vielmehr nur zur Stützung ihres eigentlichen Anliegens, nämlich der Reduzierung der Zinsverpflichtungen, vorgebracht (so auch OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16. März 2007, Az. 24 U 113/06).

  • OLG Bremen, 14.02.2008 - 2 U 64/07
    Der Senat weicht insoweit von der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main in der Parallelsache ... (Urt. v. 16.03.2007 - 24 U 113/06 - ) ab.

    Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO war in Hinblick auf die divergierende Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (Urt. v. 16.03.2007 - 24 U 113/06 -) zur Frage der entgegenstehenden Rechtskraft des Schiedsspruchs vom 12.05.1997 die Revision zuzulassen.

  • LG Bremen, 21.06.2007 - 1 O 2302/04
    Anders als das Landgericht Darmstadt, Urteil vom 19.4.2006 (Az.: 10 O 514/06), das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.3.2007 (Az.: 24 U 113/06} und das Landgericht Heidelberg, Urteile vom 17.4.2007 (Az.: 2 O 365/06) und 26. April 2007 (Az.: 3 O 271/06) ist die Kammer der Auffassung, dass der Schiedsspruch und die hierzu entscheidende Klage unterschiedliche Lebenssachverhalte betreffen, auch wenn die gestellten Anträge sich nicht wesentlich unterscheiden.
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